Start › Ratgeber › Stand auf dem Weihnachtsmarkt
Einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt bekommen
Kurz: Einen Stand mietet man nicht einfach, man bewirbt sich darum — beim Veranstalter, meist der Stadt, dem Stadtmarketing oder einem Verein. Große Märkte schließen ihre Bewerbungsfrist oft schon im Frühjahr. Was ein Platz kostet, legt jeder Veranstalter selbst fest; die Beträge stehen in der Ausschreibung.
Wer die Plätze vergibt
Hinter jedem Weihnachtsmarkt steht ein Veranstalter, und nur er vergibt die Stände. Bei großen Märkten in den Innenstädten ist das häufig die Stadt selbst, oft das Ordnungsamt oder ein Marktamt, manchmal eine städtische Gesellschaft für Stadtmarketing. Kleinere Märkte richten Gewerbevereine, Heimat- und Fördervereine, Kirchengemeinden, Schulen oder private Veranstalter aus.
Wer der Veranstalter ist, steht meist auf der Website des Marktes. In diesem Verzeichnis ist bei 172 Märkten ein Betreiber hinterlegt und bei 552 eine eigene Website verlinkt — auf der Seite jedes Marktes. Den Markt in Deiner Gegend findest Du über die Umkreissuche.
Wie die Bewerbung läuft
Die meisten Veranstalter veröffentlichen eine Ausschreibung: Wer wird gesucht, bis wann muss die Bewerbung da sein, was gehört dazu. Üblich sind ein ausgefülltes Formular, Fotos vom Stand und vom Warenangebot und ein paar Sätze dazu, wie der Stand gestaltet ist. Danach wählt der Veranstalter aus — einen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht.
Wie früh das passiert, zeigt ein Beispiel: Für den Bautzener Wenzelsmarkt, der 2026 vom 27. November bis 22. Dezember läuft, suchte die Stadt Handwerker, Kunsthandwerker, Händler, Gastronomen und Schausteller. Die Bewerbung mit Anlagen musste bis zum 27. Mai 2026 beim Ordnungsamt sein; die Auswahl folgt einem veröffentlichten Merkblatt (wenzelsmarkt-bautzen.de). Wer erst im Herbst anfängt, hat bei den großen Märkten für dieses Jahr meist keine Chance mehr — aber bei vielen kleinen.
Worauf Veranstalter achten
- Die Mischung. Ein Markt lebt von Abwechslung. Zehn Stände mit denselben Kerzen will niemand, deshalb zählt, was auf dem Markt noch fehlt.
- Die Gestaltung. Viele Märkte haben ein einheitliches Bild mit Holzhütten und Beleuchtung. Wie der Stand aussieht, ist oft Teil der Bewertung.
- Handwerk und Region. Selbstgemachtes und Regionales passt zu vielen Märkten besser als Ware, die es überall gibt.
- Verlässlichkeit. Wer zusagt, muss die ganze Laufzeit da sein — auch an kalten Dienstagen.
Was ein Stand kostet
Eine allgemeine Zahl lässt sich ehrlich nicht nennen. Die Gebühren legt jeder Veranstalter selbst fest, bei städtischen Märkten oft in einer Gebührensatzung, und sie hängen an der Lage, der Fläche, der Dauer und dem Sortiment. Ein Glühweinstand in bester Lage eines großen Marktes und ein Tisch auf dem Adventsmarkt der Kirchengemeinde liegen Welten auseinander.
Woraus sich die Kosten typischerweise zusammensetzen:
- die Standgebühr oder Platzmiete, oft nach Frontmetern und Tagen
- die Miete für eine Hütte, wenn der Veranstalter sie stellt
- Strom, Wasser und Müll, häufig als Pauschale
- eine Umlage für Werbung, Beleuchtung oder Bewachung
- eine Kaution, die nach dem Abbau zurückkommt
- dazu die eigenen Kosten: Ware, Personal, Versicherung, Anfahrt
Ob sich ein Stand rechnet, hängt deshalb weniger von der Gebühr allein ab als von der Dauer. Unter den 313 Märkten, deren Termin für 2026 schon bestätigt ist — meist die großen —, laufen 258 drei Wochen oder länger, nur 30 höchstens drei Tage. Die vielen kleinen Wochenendmärkte veröffentlichen ihre Termine meist später. Für einen Einstieg sind gerade sie oft gut geeignet: kurz, überschaubar und mit weniger Konkurrenz.
Was man vorher klären sollte
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, braucht in der Regel ein Gewerbe. Für Lebensmittel gelten Hygieneregeln, für den Ausschank von Alkohol braucht es meist eine Erlaubnis der Stadt, und die Einnahmen interessieren das Finanzamt. Was im Einzelfall gilt, unterscheidet sich je nach Bundesland, Stadt und Sortiment. Ansprechpartner sind Gewerbeamt und Ordnungsamt der Stadt, die Lebensmittelüberwachung und das Finanzamt; viele Veranstalter schicken mit der Zusage eine Liste, was sie verlangen.
Selbst einen Markt veranstalten?
Wer einen eigenen Weihnachtsmarkt ausrichtet — als Verein, Gemeinde oder Hof —, kann ihn hier kostenlos eintragen lassen. Wie das geht, steht unter Für Veranstalter; Termine lassen sich direkt über Termin melden schicken.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt?
Über eine Bewerbung beim Veranstalter. Das ist meist die Stadt (Ordnungsamt oder Marktamt), das Stadtmarketing, ein Verein oder ein privater Veranstalter. Viele veröffentlichen eine Ausschreibung mit Formular und Frist; dazu gehören in der Regel Fotos vom Stand und vom Warenangebot. Einen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht — der Veranstalter wählt aus.
Was kostet ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt?
Das legt jeder Veranstalter selbst fest, und die Spanne ist groß. Zur Standgebühr kommen oft Strom, Wasser, Müll, eine Werbeumlage, die Miete für die Hütte und eine Kaution. Die genauen Beträge stehen in der Ausschreibung oder in der Gebührensatzung der Stadt — am besten direkt beim Veranstalter erfragen.
Wann muss ich mich für einen Weihnachtsmarkt bewerben?
Bei großen Märkten im Frühjahr oder Frühsommer. Für den Bautzener Wenzelsmarkt 2026 etwa endete die Bewerbungsfrist am 27. Mai 2026, ein halbes Jahr vor der Eröffnung. Kleine Vereins- und Dorfmärkte vergeben ihre Plätze oft erst im Herbst.
Was verkauft man am besten auf dem Weihnachtsmarkt?
Was zum Markt passt und dort noch fehlt. Veranstalter achten auf eine gute Mischung und lassen ungern zehn gleiche Stände zu. Gute Chancen haben oft selbstgemachtes Kunsthandwerk, regionale Spezialitäten und Dinge, die man sich als Geschenk vorstellen kann. Glühwein- und Imbissplätze sind meist knapp.
Brauche ich ein Gewerbe für einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt?
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, in der Regel ja. Für Lebensmittel gelten zusätzlich Hygieneregeln, für den Ausschank von Alkohol braucht es meist eine Erlaubnis der Stadt. Was im Einzelfall gilt, sagen Gewerbeamt, Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung und Finanzamt.
Gebühren, Fristen und Auflagen legt jeder Veranstalter selbst fest. Verbindlich ist die Ausschreibung des jeweiligen Marktes.
Was auf dem Markt gegessen wird → · Bargeld oder Karte → · Märkte in der Nähe →